Häufig gestellte Fragen
Antworten zu Kindergeld, Elterngeld, Betreuungskosten und Bildungsleistungen
Der Kinderfreibetrag wird automatisch vom Finanzamt geprüft und lohnt sich meist bei höheren Einkommen ab etwa 75.000 brutto im Jahr. Das Finanzamt führt die Vergleichsrechnung selbstständig durch – Sie müssen nichts extra tun. Bei mittleren Einkommen ist Kindergeld (219 monatlich ab 2024) die bessere Wahl.
Das Elterngeld ersetzt 65–100 % Ihres Nettoeinkommens, abhängig davon, wie viel Sie vor der Geburt verdient haben. Wenn Sie in Elternzeit gehen und gar nicht arbeiten, gibt’s das volle Elterngeld. Arbeiten Sie Teilzeit hinzu, sinkt die Quote, aber der Mindestbetrag bleibt – mindestens 300 monatlich auch bei vorher niedrigerem Einkommen.
Ja – wenn Sie beide zeitgleich für vier Monate Elternzeit nehmen (mindestens 25–30 Stunden pro Woche), erhalten Sie je 4 zusätzliche Elterngeldmonate. Das bedeutet statt 14 insgesamt 18 Monate Elterngeld für beide zusammen. Besonders wertvoll, wenn beide Partner arbeiten möchten und flexibel sind.
Sie können bis zu 6.000 Betreuungskosten pro Kind jährlich von der Steuer abziehen – das sind bis zu 1.200 Steuervorteil. Das gilt für Kita, Tagesmutter oder Au-pair, nicht aber für Schule. Der Abzug funktioniert unabhängig davon, wie viel Sie verdienen, und ist oft mehr wert als das Kindergeld.
Das Bildungspaket gibt es für Kinder bis 25 Jahre, wenn die Familie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält – 230 jährlich für Schulausstattung, Lernförderung und Ausflüge. Die Beantragung erfolgt bei Ihrer lokalen Behörde (Jobcenter oder Sozialamt) oder oft digital über ein Online-Portal Ihres Bundeslandes.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Fragen klären und zeigen, wie wir Ihnen konkret helfen können. Jede Familie ist unterschiedlich – wir schauen uns Ihre Zahlen an und entwickeln einen maßgeschneiderten Plan.
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